Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung
Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung im 24-Monats-Intervall. Für PKW, Krafträder, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge.
- Rechtsgrundlage
- § 29 StVZO
- Intervall
- 24 Monate
- Dauer
- 30–45 Min.
- Zielgruppe
- PKW · Kraftrad · Wohnmobil