Leistungen

Alle gesetzlichen Prüfungen — mobil bei Ihnen vor Ort.

Wir prüfen und begutachten durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person. Prüfumfang, Plakette und Prüfbericht sind identisch mit denen einer stationären Prüfstelle. Anders ist nur der Prüfort.

Prüfkatalog · IFS NRWStand 05/2026
Pos. 01

Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung im 24-Monats-Intervall. Für PKW, Krafträder, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge.

Rechtsgrundlage
§ 29 StVZO
Intervall
24 Monate
Dauer
30–45 Min.
Zielgruppe
PKW · Kraftrad · Wohnmobil
Pos. 02

Oldtimergutachten

Gutachten für das H-Kennzeichen, ab 30 Jahren Fahrzeugalter. Wir beurteilen Erhaltungszustand, Originalität und Verkehrssicherheit.

Rechtsgrundlage
§ 23 StVZO
Intervall
H-Kennzeichen
Dauer
1–2 Std.
Zielgruppe
Oldtimer · Sammlerfahrzeuge
Pos. 03

Einzelabnahme

Für Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis nach Umbau oder Import erloschen ist. Geprüft durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 2 StVZO
Intervall
nach Umbau / Import
Dauer
nach Umfang
Zielgruppe
Umbau · Importfahrzeug
Pos. 04

Vollgutachten

Komplette technische Begutachtung für eine neue Betriebserlaubnis — typisch bei Importfahrzeugen oder verlorenen Papieren.

Rechtsgrundlage
§ 21 StVZO
Intervall
ohne ABE
Dauer
nach Absprache
Zielgruppe
Importfahrzeug · Dokumentenverlust
Pos. 05

Sicherheitsprüfung

Halbjährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Baugruppen an Omnibussen, schweren Nutzfahrzeugen und Anhängern — zusätzlich zur HU vorgeschrieben.

Rechtsgrundlage
§ 29 StVZO
Intervall
6 Monate
Dauer
30 Min.
Zielgruppe
Nutzfahrzeug · Omnibus · Anhänger
Pos. 06

Gasanlagenprüfung

Gasanlage an LPG- oder CNG-Fahrzeugen — wir prüfen Dichtheit und Vorschriftsmäßigkeit.

Rechtsgrundlage
GAP · GSP · GWP
Intervall
LPG / CNG
Dauer
30–45 Min.
Zielgruppe
Gasfahrzeug
Pos. 07

Änderungsabnahme

Abnahme eintragungspflichtiger Änderungen (Felgen, Fahrwerk, Abgasanlage) — einfacher und günstiger als eine Einzelabnahme.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 3 StVZO
Intervall
bei Umbau
Dauer
20–40 Min.
Zielgruppe
Eintragungspflichtige Umbauten
Pos. 08

Schadenwert- und Unfallgutachten

Unabhängige Bewertung von Reparaturweg, Wertminderung und Restwert nach einem Unfall. Mit Lichtbildern, polizeilicher Unfallaufnahme und Fahrzeugpapieren zur Vorlage bei Versicherern und Anwälten geeignet.

Rechtsgrundlage
Sachverständigen­gutachten
Intervall
nach Unfall
Dauer
24–72 Std.
Zielgruppe
Autohaus · Werkstatt · Fahrzeughalter
Gebühren behördlich bzw. gesetzlich festgelegtDurchführung durch aaSoP · § 29 StVZO