§19.3 StVZO
Änderungsabnahme
Haben Sie Felgen, Fahrwerk oder Auspuff mit vorliegendem Teilegutachten montiert, reicht eine Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO. Wir prüfen die korrekte Montage, stempeln und übergeben das Eintragungsdokument für die Zulassungsstelle.
Prüfumfang
Was wir vor Ort prüfen.
- Prüfung der korrekten Montage
- Abgleich mit Teilegutachten / ABE
- Dokumentation für die Zulassungsstelle
Fragen zu Änderungsabnahme
Was brauche ich am Termin?
Teilegutachten oder ABE der verbauten Teile und den Fahrzeugschein. Den Rest bringen wir mit.