IFS
§21 StVZO

Vollgutachten

Ein Vollgutachten nach §21 StVZO ist nötig, wenn keine Betriebserlaubnis (mehr) vorliegt. Typische Fälle: Import ohne deutsche Typgenehmigung, nach langem Stand wiederaufgebaute Fahrzeuge oder Verlust der Papiere.

Prüfumfang

Was wir vor Ort prüfen.

  • Vollständige technische Bestandsaufnahme
  • Vergleich mit Typgenehmigungsdaten oder CoC
  • Prüfung aller relevanten Bauteile
  • Umweltverträglichkeits- und Geräuschprüfung
Fragen zu Vollgutachten
Kann ich damit ein US-Auto in Deutschland zulassen?

Ja, das ist der häufigste Einsatzfall. Wir prüfen das Fahrzeug auf deutsche Normen (Licht, Blinker, Abgas, Sicherheit) und dokumentieren notwendige Umrüstungen.