§ 21 StVZO
Vollgutachten
Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO brauchen Sie, wenn keine Betriebserlaubnis vorliegt. Typische Fälle: Importfahrzeuge ohne deutsche Typgenehmigung, nach längerer Stilllegung wieder aufgebaute Fahrzeuge oder verlorene Fahrzeugpapiere.
Gebühren und Ablauf
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach Art und Umfang der Leistung.
Rechtsgrundlage
§ 21 StVZO · amtlich anerkannte sachverständige Person
Prüfumfang
Was wir bei Ihnen vor Ort prüfen.
- Vollständige technische Bestandsaufnahme
- Abgleich mit Typgenehmigungsdaten oder CoC
- Prüfung sämtlicher relevanter Bauteile
- Umweltverträglichkeits- und Geräuschprüfung
Fragen zu Vollgutachten
Können Sie ein US-Fahrzeug auf diesem Weg zulassen?
Das ist der häufigste Fall. Wir prüfen das Fahrzeug auf Konformität mit deutschen Vorschriften (Beleuchtung, Blinkanlage, Abgasverhalten, Sicherheitsausstattung) und dokumentieren, welche Umrüstungen nötig sind.