§21 StVZO
Vollgutachten
Ein Vollgutachten nach §21 StVZO ist nötig, wenn keine Betriebserlaubnis (mehr) vorliegt. Typische Fälle: Import ohne deutsche Typgenehmigung, nach langem Stand wiederaufgebaute Fahrzeuge oder Verlust der Papiere.
Prüfumfang
Was wir vor Ort prüfen.
- Vollständige technische Bestandsaufnahme
- Vergleich mit Typgenehmigungsdaten oder CoC
- Prüfung aller relevanten Bauteile
- Umweltverträglichkeits- und Geräuschprüfung
Fragen zu Vollgutachten
Kann ich damit ein US-Auto in Deutschland zulassen?
Ja, das ist der häufigste Einsatzfall. Wir prüfen das Fahrzeug auf deutsche Normen (Licht, Blinker, Abgas, Sicherheit) und dokumentieren notwendige Umrüstungen.