IFS
§23 StVZO

Oldtimergutachten

Fahrzeuge über 30 Jahre können mit H-Kennzeichen zugelassen werden — mit Steuer- und Versicherungsvorteilen. Voraussetzung: ein Gutachten nach §23 StVZO. Wir kommen zu Ihrem Garagenplatz oder Ihrer Sammlung und nehmen das Fahrzeug fachgerecht auf.

Prüfumfang

Was wir vor Ort prüfen.

  • Erhaltungszustand (Karosserie, Lack, Innenraum)
  • Originalität der Bauteile
  • Technische Vorschriftsmäßigkeit
  • Verkehrssicherheit
  • Dokumentation für H-Abnahme
Fragen zu Oldtimergutachten
Darf mein Auto H-typisch modifiziert sein?

Zeitgenössische Umbauten sind zulässig, sofern sie in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren. Moderne Umbauten (z. B. LED-Scheinwerfer, heutige Felgen) können das H-Kennzeichen verhindern.

Was muss ich vor dem Termin tun?

Das Fahrzeug sollte sauber und zugänglich sein. Alte Prüfberichte, Rechnungen zu Restaurationen und Originalpapiere helfen bei der Bewertung der Originalität.