§ 19 Abs. 2 StVZO
Einzelabnahme
Wenn die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erloschen ist — etwa nach Tieferlegung, Leistungssteigerung oder einem Import ohne deutsche ABE — brauchen Sie eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person. Wir prüfen direkt am Standort des Fahrzeugs und bereiten die Eintragung bei der Zulassungsbehörde vor.
Gebühren und Ablauf
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach Art und Umfang der Leistung.
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 2 StVZO · amtlich anerkannte sachverständige Person
Prüfumfang
Was wir bei Ihnen vor Ort prüfen.
- Prüfung der baulichen Veränderungen auf Vorschriftsmäßigkeit
- Einhaltung der technischen Regelwerke (StVZO, FZV)
- Dokumentation der Änderungen
- Ausstellung des Prüfzeugnisses
Fragen zu Einzelabnahme
Brauchen wir Teilegutachten für die verbauten Komponenten?
Wenn Sie Teilegutachten haben, bringen Sie die mit. Wenn nicht, machen wir eine erweiterte Einzelabnahme und beurteilen die Komponenten gesondert.
Wie aufwendig ist eine Einzelabnahme für Importfahrzeuge?
Das hängt davon ab, wie stark das Fahrzeug vom deutschen Zulassungsrecht abweicht. US-Fahrzeuge sind meist aufwendiger als europäische. Eine Einschätzung geben wir Ihnen auf Anfrage; die Gebühr ist behördlich festgelegt.