Sachverständigengutachten

Schadenwert- und Unfallgutachten

Nach einem Unfall brauchen Sie meist eine unabhängige Bewertung — für die Versicherung, den Anwalt oder den Verkauf. Wir nehmen den Schaden direkt am Fahrzeug auf, mit Lichtbildern und Messdaten. Im Gutachten weisen wir Reparaturweg, Wiederbeschaffungs- und Restwert nachvollziehbar aus.

Gebühren und Ablauf
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach Art und Umfang der Leistung.
Rechtsgrundlage
Sachverständigengutachten · amtlich anerkannte sachverständige Person
Prüfumfang

Was wir bei Ihnen vor Ort prüfen.

  • Schadenaufnahme mit Lichtbildern und Messdaten
  • Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung
  • Bewertung des Reparaturwegs und des Reparaturaufwands
  • Wertminderung nach BVSK
  • Übergabe an Versicherer oder rechtliche Vertretung
Fragen zu Schadenwert- und Unfallgutachten
Welche Unterlagen brauchen Sie zum Termin?

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, wenn vorhanden die polizeiliche Unfallaufnahme und Lichtbilder vom Unfallort. Was fehlt, erfassen wir bei der Begutachtung.

Wer zahlt das Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall meist die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei der Abrechnung unterstützen wir Sie.

Wann liegt das Gutachten vor?

Bei eindeutig dokumentierten Schäden meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach der Schadenaufnahme. Bei komplexeren Fällen entsprechend länger.